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03.02.2025

Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland um. Das Gesetz fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Dazu sollen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, damit sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder verhängt werden.

Was bedeutet das für Vereine und Verbände im Sport?

Das BFSG kann im Sport vor allem Vereine und Verbände betreffen, die z.B.einen Online-Verkauf von Produkten anbieten (beispielsweise Tickets, Ausrüstungsmaterial, Fanartikel) oder Dienstleistungen erbringen (beispielsweise Online-Buchung und Anmeldung zahlungspflichtiger Kurse, Kontaktformular,Terminbuchungstools)

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Der LSB Niedersachsen begrüßt das Inkrafttreten des BFSG, damit digitale Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Entsprechend des LSB-Grundverständnisses und der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, möchten wir allen Vereinen mit den Eye-Able-Tools die Möglichkeit bieten, Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.